
Ehe- und Zivilstreitigkeiten
Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind „Allround-Talente“. Sie beherrschen die Fachgebiete Observation und Recherchen,
wodurch sie für diese vielfältigen Aufgaben prädestiniert sind.
Im Einzelnen stehen sie Ihnen zur Verfügung bei:
- Beschaffung von Beweismaterial bei Straf- und Zivilprozessen
- Überprüfung bei Ehe- und Partnerschaftsproblemen
- Unterhaltsangelegenheiten
Seit dem 01.01.1997 hat der Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen XII ZR 257/95-01/97 wie folgt entschieden:
Scheidung: Wenn der Ex-Partner betrügt, darf der Unterhalt gestrichen werden!
Nach einer Scheidung ist der wirtschaftlich stärkere Partner normalerweise gegenüber dem anderen unterhaltspflichtig.
Dabei muss der sich jedoch nicht alles bieten lassen. Er darf die Zahlungen voll verweigern, wenn der andere Partner
in betrügerischer Absicht handelt.
Einleitung!!
Gerade bei den oben aufgezeigten Punkten kann eine Fehlinformation, die gutgläubig als richtig unterstellt
wird, zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Aus diesem Grund ist die Beschaffung von Beweismaterial in Straf-
und Zivilprozessen oft „lebensrettend“.
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