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Wirtschaftskriminalität
Unter der Bezeichnung Wirtschaftskriminalität ist ein derart großes Gefahrenfeld
zusammengefasst, dass wir meinen, hierzu einiges sagen zu müssen, denn Wirtschaftskriminalität fängt schon da an,
wo einige Zeitgenossen noch ein „Kavaliersdelikt“ sehen.
Wirtschaftskriminalität, zu der man auch die „einfache“ Betriebs-Kriminalität zählen muss,
beginnt nicht erst bei Diebstahl und Unterschlagung, sondern schon bei dem Außendienstmitarbeiter, dessen Umsätze
unternehmensschädigend fallen, weil er sich in seiner Arbeitszeit vielleicht noch mit
Nebentätigkeiten oder privaten Dingen beschäftigt.
Mitarbeiter, die Firmeninterna weitergeben, wie z.B. Kunden- und Lieferantenlisten, Einkaufspreise,
Kalkulationsschlüssel, Angebots-Preise, beabsichtigte Neuprodukte, etc., sind Wirtschaftskriminelle, da sie die
Existenz eines Unternehmens gefährden können und es auch tun.
Das Team von Detektive Wagner besteht aus Spezialisten, die über Erfahrungen aus der Wirtschaft
verfügen. Dazu gehören Betriebswirte, Kaufleute, Makler, ehemalige Kriminalbeamte des gehobenen Dienstes, etc.
Diese Spezialisten werden in Ihrem Interesse tätig bei:
Täglich erhalten wir Informationen von einem ansässigen Mitarbeiter aus Südost-Asien über die
Herstellung und den Vertrieb hochwertiger Textilien, sowie Uhren, die im europäischen Raum zu „ Dumpingpreisen“
veräußert werden.
Hierdurch entsteht der deutschen Wirtschaft ein Verlust in Milliardenhöhe.
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Konkurrenzmanipulationen
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Wettbewerbsvergehen
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Gebrauchsmustervergehen
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Aufdeckung konkurrenter Tätigkeiten eines Mitarbeiters
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alle Delikte aus dem Wirtschafts-, Patent-, Wettbewerbs- und Arbeitsrecht
Als Präventivmaßnahme empfehlen wir die „Durchleuchtung“ / genaue Prüfung von Bewerbern und deren
Bewerbungsunterlagen. Dies kann Sie vor teuren Fehleinstellungen bewahren, wenn bei der diskreten und umfassenden
„Durchleuchtung“ / Prüfung kritische Punkte auftreten. Umgekehrt dient eine solche „Durchleuchtung“ / Prüfung auch als
wichtige Entscheidungshilfe, bei der Wahl des richtigen Mitarbeiters. Begriffsklärung
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