| Ehe- und Zivilstreitigkeiten
Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind „Allround-Talente“. Sie beherrschen perfekt die Fachgebiete Observation und Recherchen, weshalb sie für diese vielfältigen Aufgaben bestens geeignet sind.
Im Einzelnen stehen sie Ihnen zur Verfügung bei:
- Beschaffung von Beweismaterial bei Straf- und Zivilprozessen
- Überprüfung bei Ehe- und Partnerschaftsproblemen
- Unterhaltsangelegenheiten
- Leumundsüberprüfungen
- Überprüfung von finanziellen und privaten Verhältnissen
- Überprüfung auf Gefälligkeitsreferenzen
Am 01.01.1997 hat der Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen XII ZR 257/95-01/97 wie folgt entschieden: Wenn der geschiedene Ex-Partner betrügt, darf der Unterhalt gestrichen werden!
Nach einer Scheidung ist der wirtschaftlich stärkere Partner normalerweise gegenüber dem anderen unterhaltspflichtig. Dabei muss der sich jedoch nicht alles bieten lassen. Er darf z. B. die Zahlungen voll verweigern, wenn der andere Partner in betrügerischer Absicht handelt.
Gerade bei diesen Punkten kann eine Fehlinformation, die gutgläubig als richtig unterstellt wird, zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Aus diesem Grund ist die Beschaffung von Beweismaterial in Straf- und Zivilprozessen oft „lebensrettend“. Fragen Sie uns!
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